von
Bettina Schragl
 
15.06.2018

Fragen und Antworten rund um unsere Aktienzusammenlegung (Reverse Aktiensplit)

Die ordentliche Hauptversammlung der IMMOFINANZ AG vom 11. Mai 2018 hat beschlossen, das Grundkapital durch Aktienzusammenlegung (Reverse Stock Split) im Verhältnis 10:1 (zehn Aktien zu einer Aktie) neu einzuteilen, sodass jeweils 10 (zehn) bestehende Stückaktien zu 1 (einer) Stückaktie zusammengelegt werden. Durch die Aktienzusammenlegung im Verhältnis 10:1 wird die Anzahl der Stückaktien somit von bisher 1.120.852.699 auf 112.085.269 reduziert. Wir haben nachfolgend einige Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.
Q: Was bringt mir als Aktionär ein „Reverse Split“?

A:
Bei einer Aktienzusammenlegung (Reverse Stock Split) handelt es sich um das Gegenteil eines Aktiensplits. Die Anzahl der ausgegebenen Aktien – bei der IMMOFINANZ sind das deutlich über eine Milliarde Stück und damit um ein Vielfaches mehr als bei Vergleichsunternehmen wird verringert. Der Kurswert der einzelnen Aktie steigt entsprechend dem Zusammenlegungsverhältnis; die Aktie wird somit „schwerer“. Der Gesamtwert der Aktien am Depot des Anlegers bleibt aber unverändert.
Die neue Anzahl der Aktien beläuft sich damit auf rund 112,1 Mio. Stück. Das entspricht in etwa dem Niveau von CA Immo (rund 98,9 Mio. Aktien) oder BUWOG (124,2 Mio. Aktien).

Q: Wie hoch ist der Anteil der einzelnen Aktie am Grundkapital?

A:
Die Hauptversammlung hat verbunden mit der Aktienzusammenlegung auch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Kapitalberichtigung) und anschließend eine ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals beschlossen. Der anteilige Betrag am Grundkapital wird nach Wirksamkeit der beschlossenen Kapitalberichtigung, Herabsetzung und Aktienzusammenlegung wieder auf EUR 1 je Aktie lauten.

Q: Wie sieht der Zeitplan aus, ab wann habe ich die reduzierte Aktienanzahl am Depot?

A:
Rechtlich wird die Aktienzahl mit der Eintragung der Satzungsänderung in das Firmenbuch reduziert. Dies ist voraussichtlich mit Samstag, 23. Juni 2018, der Fall. Die Umstellung der Notierung an der Wiener Börse erfolgt voraussichtlich am Montag, dem 25. Juni 2018. Dann hat die Aktie auch bereits die neue ISIN AT0000A21KS2 (anstelle der bisherigen ISIN AT0000809058). Die Einbuchung der zusammengelegten Aktien mit der neuen ISIN gegen Ausbuchung der bisherigen Aktien erfolgt wertpapiertechnisch voraussichtlich am Mittwoch, dem 27. Juni 2018.

Q: Muss ich als Aktionär bestimmte Handlungen setzen?

A:
Nein, die Umstellung der ISIN auf den Depots der Aktionäre erfolgt automatisch; Aktionäre haben nichts zu veranlassen.

Q: Hat die Aktienzusammenlegung Auswirkungen auf den Börsenhandel der IMMOFINANZ-Aktie?

A:
An der Wiener Börse werden die IMMOFINANZ-Aktien an allen Handelstagen handelbar bleiben. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass – abhängig von der Festlegung des Tages der Einbuchung der zusammengelegten Aktien durch die jeweilige Depotbank des Aktionärs – ein Verkauf am 25. und 26. Juni 2018 nicht möglich sein kann. Käufe sind hiervon nicht betroffen, d.h. können auch am 25. und 26. Juni 2018 durchgeführt werden. Die Umstellung der Notierung an der Warschauer Börse erfolgt voraussichtlich am Donnerstag, dem 28. Juni 2018 – der Handel in IMMOFINANZ-Aktien an der Warschauer Börse wird vom 22. Juni 2018 bis 27. Juni 2018 (jeweils inklusive) ausgesetzt sein.

Q: Ich habe weniger als 10 Aktien oder eine Anzahl von Aktien, die nicht glatt durch 10 teilbar ist. Was passiert damit?

A:
Durch die Aktienzusammenlegung können Teilrechte, sogenannte „Aktienspitzen“ entstehen. Diese Aktienspitzen werden zum Börsenpreis verwertet und der Erlös wird den Inhabern dieser Aktienspitzen ausbezahlt, um einen vermögensmäßigen Ausgleich zu schaffen. Dies erfolgt voraussichtlich Anfang/Mitte Juli.

Q: Die Dividenden-Guidance für 2018 lautet aktuell auf 8 Cents je Aktie bzw. EUR 0,08. Wie sieht das nach Aktienzusammenlegung aus?

A:
Gemäß dem Zusammenlegungsverhältnis 10:1 beträgt die Guidance nach erfolgter Aktienzusammenlegung 80 Cents je Aktie bzw. EUR 0,80.

Q: Welche Kosten sind mit dem Reverse Split für mich verbunden?

A:
Für IMMOFINANZ-Aktionäre, die ihre IMMOFINANZ-Aktien auf Depots in Österreich halten, sollte der Reverse Split spesenfrei sein. Wir haben die Banken darum gebeten. Für Aktionäre, die ihre IMMOFINANZ-Aktien auf Depots im Ausland halten, fallen gegebenenfalls Spesen an.