von
Bettina Schragl
 
18.04.2014

Q&A im Zusammenhang mit dem Spin-off der BUWOG von der IMMOFINANZ

Nachfolgend finden Sie zahlreiche Fragen und Antworten zum anstehenden Spin-off der BUWOG, die uns in den vergangenen Wochen gestellt worden sind. 


DISCLAIMER

Die folgenden Q&A sind unverbindlich und können eine rechtliche, steuerrechtliche und wirtschaftliche Beratung nicht ersetzen. Der von der FMA gebilligte und veröffentlichte Prospekt der BUWOG AG ist am Sitz der Emittentin, Hietzinger Kai 131, 1130 Wien, kostenfrei während üblicher Geschäftszeiten beziehbar und steht auch auf den Internetseiten der IMMOFINANZ sowie der BUWOG zum Download zur Verfügung.





1. Warum bekomme ich BUWOG Aktien?

Die Aktionärinnen und Aktionäre der IMMOFINANZ haben in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 14. März 2014 der Abspaltung von 51% der Anteile an der BUWOG mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Diese Abspaltung wird voraussichtlich am 28. April 2014 wertpapiertechnisch durchgeführt. Das heißt: Wenn Sie am Freitag, 25. April 2014 (24:00h), Aktien der IMMOFINANZ auf Ihrem Wertpapier¬depot halten, bekommen Sie voraussichtlich per Stichtag Montag, 28. April 2014, für je 20 IMMOFINANZ-Aktien zusätzlich eine Stammaktie der BUWOG eingebucht.


2. Warum wird die BUWOG von der IMMOFINANZ abgespalten?


Die IMMOFINANZ Group stellt sich für ihre Anleger einfacher auf. Dies erfolgt durch die Verselbständigung der Wohnimmobilientochter BUWOG durch Abspaltung und die damit einhergehende Trennung der Wohnimmobilien in Deutschland und Österreich von den Gewerbeobjekten der IMMOFINANZ. Derzeit vereint die IMMOFINANZ diese unterschiedlichen Assetklassen, die verschiedene Investorentypen ansprechen. 

Der gewählte Weg eines Spin-offs bietet den bestehen¬den IMMOFINANZ-Aktionären die Möglichkeit, sowohl an der Wertentwicklung der BUWOG als auch an jener der IMMOFINANZ voll zu partizipieren. Weiters lässt sich das Ziel der Börsennotierung der BUWOG unabhängiger vom Kapitalmarktumfeld erreichen als im Fall eines Initial Pub¬lic Offering. Mit dem Börsenlisting gewinnt die BUWOG die nötige Eigenständigkeit und den Zugang zu einer ganzen Palette von zusätzlichen Finanzierungsmöglich¬keiten. Insgesamt kommen wir damit dem Wunsch vie¬ler Anleger nach „sortenreinen“ Immobilienaktien, soge¬nannten „Pure Plays“, nach.

Bereits seit einigen Jahren ist an den Kapitalmärkten zu beobachten, dass Aktienanleger bei ihrer Auswahl der Titel unter den börsennotierten Immobiliengesellschaften eine klare Ausrichtung auf spezifische Marktsegmente bzw. Geschäftsmodelle bevorzugen. Unternehmen, die über gemischte Portfoliostrukturen verfügen oder Geschäftsmodelle mit Konglomerats-Charakter aufweisen, sind bei Kapitalmarktinvestoren deutlich weniger beliebt, was sich tendenziell in höheren Abschlägen der Aktienkursbewertung gegenüber ihrem NAV auswirkt.

Mit der Abspaltung werden die einfachere Struktur und klarere Fokussierung der beiden Unternehmen IMMOFINANZ und BUWOG auf ihre jeweiligen Geschäftsbereiche umgesetzt: Die IMMOFINANZ konzentriert sich künftig auf Gewerbeimmobilien mit Schwerpunkt in Zentral- und Osteuropa sowie Russland, die BUWOG auf den Wohnimmobilienbereich in Österreich und Deutschland. Mittelfristig wird die IMMOFINANZ mit 49% an der BUWOG beteiligt bleiben.


3. Warum hat sich das Management nicht für ein IPO entschieden?

Der Vorstand der IMMOFINANZ hat auch diese Variante analysiert. Diese ist allerdings in höherem Ausmaß vom Kapitalmarktumfeld und der Stimmung an den Märkten abhängig. 
Insbesondere im deutschen Sprachraum besteht unverändert eine große Unsicherheit bei der Durchführung von Börsengängen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Mehrzahl der zuletzt lancierten Börsengänge im deutschsprachigen Wohnimmobiliensektor – z.B. Verschiebung mit reduzierter Preisangebotsbandbreite bei Deutsche Annington SE, Absage bei Ledermann Immobilien AG – bei ihrer Durchführung mit erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen hatten.
Auch wäre angesichts des derzeitigen Kapitalmarktumfelds im deutschsprachigen Immobiliensektor die Durchführung eines IPOs nach Auffassung des Vorstands weiterhin dem Risiko eines aus der Sicht der IMMOFINANZ Group unangemessenen Abschlags in Bezug auf den erzielbaren Platzierungskurs der BUWOG-Aktien ausgesetzt gewesen. Dies hätte die Realisierung einer möglichen Unterbewertung am Markt zur Folge gehabt, was mittelbar die Vermögensposition der Aktionäre der IMMOFINANZ AG beeinträchtigt hätte.

Bei einem IPO der BUWOG hätte die IMMOFINANZ Group zwar einen Verkaufserlös realisiert, angesichts der aktuell soliden Liquiditätsausstattung ist die IMMOFINANZ Group jedoch auf Erlöse dieser Art nicht angewiesen, sondern kann den Wert der BUWOG den IMMOFINANZ AG-Aktionären unmittelbar übertragen. Eine solche Art der Zuwendung ist in vielen Fällen auch steuerlich vorteilhafter, als dies bei einer Ausschüttung der IPO-Erlöse in Form einer Bardividende der Fall gewesen wäre.


4. Wie wird der Preis für die BUWOG Aktie ermittelt? 

Der Börsenkurs einer BUWOG-Aktie bildet sich am ersten Handelstag an der Börse aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage. Ebenso wird der Kurs der IMMOFINANZ-Aktie nach Abspaltung der BUWOG im Börsenhandel frei ermittelt.

5. Wie und wann erfahre ich den BUWOG Aktienkurs?

Die BUWOG-Aktien werden voraussichtlich ab dem 28. April 2014 im Prime Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse, im Prime Market an der Wiener Börse sowie voraussichtlich ab 29. April 2014 an der Warschauer Börse gehandelt werden. Ab diesem Zeitpunkt sind die Kurse u.a. über die Websites der jeweiligen Börsen abrufbar. Auch wird die BUWOG auf ihrer Website im Investor Relations Teil ein Kurstool einbinden. 


6. Kosten mich die BUWOG Spaltungs-Aktien etwas? 

Nein. Die Zuteilung der BUWOG-Spaltungsaktien erfolgt automatisch und auf Basis der jeweiligen Depotstände in IMMOFINANZ-Aktien mit Ablauf des Bankwerktages vor dem Zuteilungsstichtag, das ist voraussichtlich der 25. April 2014. 
Sollten Sie nach dem Erstlisting der BUWOG über die Börse Aktien der BUWOG erwerben, so haben Sie natürlich den jeweiligen Kurswert zu begleichen. 


7. Welcher Stichtag wird für die Zuteilung der BUWOG Aktien angewendet?

Die Zuteilung der BUWOG-Aktien erfolgt auf Basis der jeweiligen Depotstände in IMMOFINANZ-Aktien mit Ablauf des Bankwerktages vor dem Zuteilungsstichtag, das ist voraussichtlich der 25. April 2014. Das heißt: Wenn Sie am Freitag, 25. April 2014 (24:00h), Aktien der IMMOFINANZ auf Ihrem Wertpapier¬depot halten, bekommen Sie voraussichtlich per Stichtag Montag, 28. April 2014, für je 20 IMMOFINANZ-Aktien zusätzlich eine Stammaktie der BUWOG eingebucht.


8. Wie lautet die ISIN der BUWOG-Aktie?

ISIN AT00BUWOG001


9. Erfolgt die Einbuchung der BUWOG Aktien spesenfrei?

Die Zuteilung der BUWOG-Spaltungsaktien ist für die zuteilungsberechtigten IMMOFINANZ-Aktionäre, die ihre IMMOFINANZ-Aktien auf Depots in Österreich halten, provisions- und spesenfrei. Für Aktionäre, die ihre IMMOFINANZ-Aktien auf Depots im Ausland halten, fallen gegebenenfalls Provisionen und Spesen aufgrund der bestehenden Vereinbarungen mit dem depotführenden Institut an.


10. Erfolgt der Verkauf der Spitzen aus der Spaltung spesenfrei?

Ja, die Verwertung der Aktienspitzen ist für die Aktionäre spesenfrei.

11. Welches Kurspotenzial hat die BUWOG-Aktie aus heutiger Sicht? 

Obwohl derzeit noch nicht gelistet, wird die BUWOG implizit mit dem gleichen Abschlag zum NAV wie die IMMOFINANZ gehandelt. Per Ende März (Schlusskurs 31. März 2014: 3,4 Euro) beläuft sich der Kursabschlag zum NAV der IMMOFINANZ-Aktie auf rund 38%. 

Betrachtet man die an der deutschen Börse im MDAX gelisteten sowie aufgrund ihrer Geschäftsmodelle und Größe mit der BUWOG am besten zu vergleichenden Wohnimmobiliengesellschaften (dies sind derzeit: Deutsche Annington SE, Deutsche Wohnen AG, Gagfah S.A., LEG Immobilien AG sowie TAG Immobilien AG – zusammen auch „Peer Group“), ist festzustellen, dass diese Unternehmen in einer Bandbreite von ca. 80 bis 110% ihres Net Asset Values („NAV“) gehandelt werden.
(Information aus dem Gemeinsamen Spaltungsbericht der Vorstände von IMMOFINANZ und BUWOG vom Jänner 2014). 

Ausgehend vom aktuellen Bewertungsniveau der Peer Group erwartet der Vorstand der IMMOFINANZ AG mittelfristig ein Bewertungsniveau der BUWOG Gruppe am Kapitalmarkt, das gegenüber der derzeitigen Bewertung der IMMOFINANZ Group einen geringeren Abschlag zum NAV aufweist und dadurch den Aktionären die Möglichkeit gibt, einen höheren Wert für ihre Beteiligung zu kristallisieren.


12. Wie viele BUWOG Aktien bekomme ich für meine gehaltenen Immofinanz Aktien?


Sie erhalten für je 20 IMMOFINANZ-Aktien zusätzlich eine Stammaktie der BUWOG eingebucht. Ihr Bestand an IMMOFINANZ-Aktien ändert sich dadurch nicht.


13. Wie wird sich der Aktienkurs der Immofinanz nach der Spaltung entwickeln?

Der Börsenkurs der IMMOFINANZ-Aktie wird sich nach der Abspaltung (voraussichtlich) reduzieren (ähnlich wie bei einem Dividendenabschlag). Es ist auch möglich, dass die IMMOFINANZ-Aktie ex BUWOG aus Aktienindizes ausscheidet, bzw. in neue Indizes aufgenommen wird.

Die Abspaltung der BUWOG Gruppe ermöglicht eine fokussierte Positionierung der IMMOFINANZ Group am Kapitalmarkt. Bislang befand sich das Immobilienportfolio der IMMOFINANZ Group rund zur Hälfte in Ost- und Westeuropa. In den zurückliegenden Perioden konnte die IMMOFINANZ Group in Osteuropa eine deutlich höhere Wertschöpfung erzielen als in den westlichen Ländern. Auch weiterhin ist der Vorstand von der langfristigen Wachstumsstory und dem Aufholpotential der Region überzeugt. Für die Gesamtrendite der CEE-Immobilien von 2010 bis 2012 wurde die IMMOFINANZ Group mit dem „IPD Property Investment Award in Central & Eastern Europe“ für das Portfolio mit der höchsten Performance von insgesamt 49 untersuchten Portfolios in der Region ausgezeichnet. 

Nach alledem geht der Vorstand mittel- bis langfristig von einer Wertaufholung der IMMOFINANZ-Aktie aus, die das derzeitige Abschlagsniveau des Börsenkurses gegenüber dem NAV der Aktie deutlich verringern sollte. Dies würde nicht nur unmittelbar Wert für die Aktionäre der IMMOFINANZ AG schaffen, sondern die IMMOFINANZ Group auch in die Lage versetzen, auf der Grundlage eines gestiegenen Börsenkurses zusätzliche strategische Möglichkeiten zum Wohle ihrer Aktionäre wahrzunehmen.


14. Wie viele BUWOG-Aktien gibt es nach der Spaltung? Wird es eine Kapitalerhöhung bei der Spaltung geben?

Mit Datum des Kapitalmarktprospekts besteht das Grundkapital der BUWOG aus 43.165.844 voll eingezahlten Inhaberstückaktien. Zur Durchführung der Spaltung wird die BUWOG AG ihr Grundkapital von EUR 43.165.844,00 um EUR 56.447.635,00 auf EUR 99.613.479,00 durch Ausgabe von 56.447.635 auf den Inhaber lautende Stückaktien erhöhen.

Mit Wirksamwerden der Abspaltung wird das Grundkapital der BUWOG bestehen aus 99.613.479 Inhaberstückaktien und bis zu 7.364.646 Inhaberstückaktien aus bedingtem Kapital in Verbindung mit Wandlungsrechten aus IMMOFINANZ Wandelschuldverschreibungen, die zwischen 1. Jänner 2014 und dem Datum, an dem die Abspaltung wirksam wird, ausgeübt wurden.


15. Wie wurde das Verhältnis 20:1 in der Spaltung ermittelt?

Die Festlegung des Verhältnisses (20:1) der Zuteilung der BUWOG-Spaltungsaktien an die IMMOFINANZ-Aktionäre wurde maßgeblich durch die Höhe des zukünftigen Grundkapitals der BUWOG AG und die Aktienanzahl der BUWOG AG bestimmt.
Bei der Festlegung der Höhe des zukünftigen Grundkapitals der BUWOG AG wurde die zu erwartende Marktkapitalisierung der BUWOG AG dahingehend berücksichtigt, dass der künftige Aktienkurs der BUWOG AG in einer aus heutiger Sicht für Privatanleger und institutionelle Investoren attraktiven Spanne liegen soll.

Bei der Festlegung des Verhältnisses von 20 : 1 wurde weiters berücksichtigt, dass die Anzahl von entstehenden Aktienspitzen bei der Ausgabe der BUWOG-Spaltungsaktien möglichst gering gehalten wird. 


16. Erhalte ich BUWOG-Aktien, wenn ich weniger als 20 IMMOFINANZ Aktien halte?

Wenn Sie eine Anzahl von IMMOFINANZ-Aktien halten, die nicht glatt durch 20 teilbar ist, so entstehen damit sogenannte "Aktienspitzen" (Anspruch auf einen – nicht über die Börse handelbaren – Bruchteil an einer BUWOG-Aktie). Diese werden automatisch für die Aktionäre verwertet und der Verkaufserlös den Aktionären anschließend gutgeschrieben. Die Verwertung der Aktienspitzen ist für die Aktionäre ebenfalls kostenfrei. Wenn Sie also z.B. 110 IMMOFINANZ-Aktien im Depot haben, so erhalten Sie 5,5 BUWOG-Aktien eingebucht, von denen 0,5 Aktien verwertet werden. 
Wenn Sie 10 IMMOFINANZ-Aktien im Depot haben, so erhalten Sie 0,5 BUWOG-Aktien eingebucht, die dann verwertet werden. 


17. Soll man zukaufen/verkaufen, wenn man <20 Stück IMMOFINANZ-Aktien vor der Spaltung hat?

Wenn Sie eine Anzahl von IMMOFINANZ-Aktien halten, die nicht glatt durch 20 teilbar ist, so entstehen damit sogenannte "Aktienspitzen" (Anspruch auf einen – nicht über die Börse handelbaren – Bruchteil an einer BUWOG-Aktie). Diese werden automatisch für die Aktionäre verwertet und der Verkaufserlös den Aktionären anschließend gutgeschrieben. Die Verwertung der Aktienspitzen ist für die Aktionäre ebenfalls kostenfrei. Wenn Sie also z.B. 110 IMMOFINANZ-Aktien im Depot haben, so erhalten Sie 5,5 BUWOG-Aktien eingebucht, von denen 0,5 Aktien verwertet werden. 

Bitte beachten Sie: Wenn Ihre IMMOFINANZ-Aktien steuerrechtlich Altbestand sind (d.h. vor dem 1.1.2011 erworben wurden), ist es nicht zielführend, vor der Einbuchung der BUWOG-Spaltungsaktien noch IMMOFINANZ-Aktien in dem Ausmaß nachzukaufen, dass Sie die nächste, ganzzahlig durch 20 teilbare Anzahl an IMMOFINANZ-Aktien erreichen. Die zugekauften Aktien würden steuerrechtlich als Neuanschaffung qualifiziert und daher separat erfasst werden; das wiederum würde dazu führen, dass beide Aktienbestände jeweils separat dem Spitzenausgleich unterliegen würden. 


18. Warum geht die BUWOG sowohl in Frankfurt an die Börse als auch in Wien und Warschau?

Angesichts des Schwerpunkts der Wachstumsstrategie der BUWOG in Deutschland wird erwartet, dass die BUWOG auch aufgrund der großen Erfahrung am Börsenplatz und der hohen Handelsliquidität im Sektor der börsennotierten Wohnimmobilienunternehmen von einer Notierung an der Frankfurter Börse profitieren wird. 
Wien ist die Heimatbörse der IMMOFINANZ, die zudem über eine große Anzahl österreichischer Privatanleger verfügt. Warschau hat sich für die IMMOFINANZ auf Sicht der letzten Jahre zu einem wichtigen Börsenplatz entwickelt. Seit dem Zweitlisting der IMMOFINANZ-Aktie in Warschau im Mai 2013 hat sich der Anteil institutioneller Anleger aus Polen an der IMMOFINANZ auf über 5% deutlich erhöht. 


19. Wo ist die Lagerstelle der BUWOG-Aktien?

Bitte erkunden Sie sich diesbezüglich bei Ihrer jeweiligen Depotbank. 


20. Ab wann kann ich die Aktien verkaufen und wie?

Der erste Handelstag der BUWOG-Aktien ist voraussichtlich am 28. April 2014 in Frankfurt und Wien sowie am 29. April 2014 in Warschau. Ab dem Erstlisting können BUWOG-Aktien – abhängig von den jeweiligen Handelszeiten der Börsen – gekauft und verkauft werden. 


21. Fällt beim Verkauf von BUWOG-Aktien KESt an?

Siehe Antwort nächste Frage


22. Werden die BUWOG-Aktien steuerrechtlich als Neubestand qualifiziert? Wie wird der Anschaffungswert festgelegt und wie hoch ist dieser?

Das ist davon abhängig, ob die gehaltenen IMMOFINANZ-Aktien steuerrechtlich als Altbestand (Erwerb vor 1.1.2011) oder Neubestand qualifiziert werden. Bei inländischen Aktionären gelten die im Zuge der Spaltung erhaltenen Anteile an der BUWOG Gruppe für Zwecke der Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen aus Kapitalvermögen dann weiterhin als Altvermögen, wenn die gehaltenen IMMOFINANZ-Aktien Altvermögen waren. 

Für die neuen Anteile (BUWOG-Aktien) sind die Anschaffungskosten der alten Anteile maßgeblich. Die steuerlichen Anschaffungskosten bzw. Buchwerte der IMMOFINANZ-Aktien sind im Verkehrswertverhältnis Übertragungsvermögen zu Restvermögen´zu reduzieren und dieser Betrag stellt die steuerlichen Anschaffungskosten bzw. Buchwerte der BUWOG AG dar. Da für 20 IMMOFINANZ-Aktien eine BUWOG-Aktie ausgegeben werden soll, bildet der Abstockungsbetrag von 20 IMMOFINANZ-Aktien den Betrag der steuerlichen Anschaffungskosten/Buchwerte der BUWOG-Aktie.
Der IMMOFINANZ AG-Vorstand geht aufgrund der ihm vorliegenden Unternehmensbewertungen von einem Verkehrswertverhältnis 85,79% zu 14,21% IMMOFINANZ AG-Restvermögen zu abgespaltenen Vermögen aus.


23. Gibt es die Möglichkeit, zusätzliche BUWOG-Aktien zu erwerben?

Ab Listing der BUWOG an den Börsen Frankfurt, Wien und Warschau können über die jeweiligen Handelsplätze Aktien erworben werden. 


24. Werde ich eine Dividende auf meine BUWOG-Aktien erhalten?

Die BUWOG-Aktien sind ab dem Geschäftsjahr 2013/14 (endet am 30. April 2014) voll dividendenberechtigt. Die BUWOG plant, bereits für das Geschäftsjahr 2013/14 eine Dividendenzahlung vorzunehmen. 


25. Wie sieht die zukünftige Dividendenpolitik von BUWOG und IMMOFINANZ aus?

Die BUWOG plant eine Positionierung als „Dividendentitel“. Die erste Ausschüttung ist für das Geschäftsjahr 2013/14 geplant (Zahltag wäre somit voraussichtlich im Oktober dieses Jahres nach Beschluss durch die ordentliche Hauptversammlung). 
Grundsätzlich wird die Dividendenpolitik der BUWOG sowohl an der Ergebnisentwicklung als auch auf die nachhaltige Ertragskraft des Unternehmens ausgerichtet sein. Für das Geschäftsjahr 2013/14 strebt die BUWOG eine Ausschüttung von rund 4% des EPRA NAV (Net Asset Value) an, mittelfristig soll die Ausschüttung in einer Bandbreite von 60% bis 65% des nachhaltigen FFO (dieser inkludiert u.a. den Beitrag aus Einzelwohnungsverkäufen) zu liegen kommen. 

Die IMMOFINANZ beabsichtigt, für das laufende Geschäftsjahr 2013/14 eine Dividendenausschüttung auszusetzen und für Folgejahre der Hauptversammlung wieder eine Dividendenausschüttung vorzuschlagen. Das Aussetzen der Dividende ist insbesondere damit begründet, dass die IMMOFINANZ Group wesentliche Teile der erwirtschafteten liquiden Mittel in den Ankauf von deutschen Wohnimmobilien investiert hat, welche die Verselbständigung der BUWOG ermöglichen. 


26. Warum zahlt die Immofinanz für 2013/14 keine Dividende?

Siehe Antwort auf Frage 25. 


27. In welche Indizes wird die BUWOG-Aktie aufgenommen werden? 

Die Aufnahme in Indizes hängt prinzipiell von Marktkapitalisierung (bzw. Kapitalisierung des Streubesitzes) und Liquidität in der Aktie ab. 

Es wird erwartet, dass die BUWOG-Aktien im ATX Prime Index gewichtet werden.

Der ATX Prime ist der Index für jene Aktien der Wiener Börse, die über eine ausreichende Kapitalisierung verfügen und erhöhte Transparenz- und Publizitätskriterien erfüllen. Der ATX Prime stellt eine verlässliche und transparente Benchmark für institutionelle Investoren dar. 
(Auszug: Richtlinien für die österreichischen Indizes der Wiener Börse AG)


28. Wer wird der Haupteigentümer der BUWOG sein?

Nach der Abspaltung wird die IMMOFINANZ wirtschaftlich eine Finanzbeteiligung von 49% an der BUWOG AG halten, die mittelfristig weiter abgebaut werden soll. Mit der Abspaltung gibt die IMMOFINANZ AG die unternehmerische Führung der BUWOG Gruppe auf und schließt zu diesem Zweck mit der BUWOG AG einen Entherrschungsvertrag ab, in dem sich die IMMOFINANZ AG zu bestimmten Beschränkungen bei der Ausübung von Stimmrechten aus den BUWOG-Aktien verpflichtet.
Es wird nicht erwartet, dass nach Wirksamkeit der Abspaltung andere Aktionäre eine Beteiligung halten werden, welche die Schwelle für eine Beteiligungsmeldung (4%) übersteigt.


29. Wird der Haupteigentümer später seine Anteile verkaufen? Gibt es eine Behaltefrist für den Haupteigentümer?

Die IMMOFINANZ wird die BUWOG-Aktien als mittelfristige Finanzinvestition halten, sodass an etwaigen Kursentwicklungen partizipiert werden kann. Die Lock-up-Periode für die IMMOFINANZ beläuft sich auf 90 Tage. 


30. Ab welchem Kurs der BUWOG-Aktien möchte sich die Immofinanz von ihren BUWOG-Aktien trennen?

Die IMMOFINANZ Group partizipiert durch ihre 49%-Beteiligung an der künftigen Entwicklung des Aktienkurses der BUWOG Gruppe. Mittelfristig will sich die IMMOFINANZ – gegebenenfalls in mehreren Schritten – von dieser Beteiligung trennen. Die Prämisse dafür ist klar definiert: Es soll eine wertschaffende und marktschonende Vorgehensweise aus Investorensicht gewählt werden.


31. Wann sind die nächsten Hauptversammlungen der Immofinanz und BUWOG?

Die BUWOG wird voraussichtlich am 15. Mai 2014 eine außerordentliche Hauptversammlung abhalten. In dieser werden Wahlen in den Aufsichtsrat erfolgen. Die Details entnehmen Sie bitte in Kürze der Einladung bzw. der Tagesordnung zur Hauptversammlung, die Sie auch im Internet unter www.buwog.com im Bereich „Investor Relations“ finden werden. 

Die IMMOFINANZ wird voraussichtlich ihre 21. Ordentliche Hauptversammlung am 30. September 2014 abhalten. 

Die ordentliche Hauptversammlung der BUWOG wird voraussichtlich ebenfalls im September/Oktober 2014 stattfinden. Einen Finanzkalender für das laufende Geschäftsjahr finden Sie in kürze auf www.buwog.com im Bereich Investor Relations. 


32. Welches Geschäftsjahr hat die BUWOG?

Das Geschäftsjahr der BUWOG läuft vom 1. Mai bis zum 30. April. 


33. Wo ist der Firmensitz der BUWOG, wo werden deren künftige Hauptversammlungen sein?


Die BUWOG AG hat ihren Firmensitz in Wien. Laut Satzung werden die Hauptversammlungen am Sitz der Gesellschaft oder einer ihrer inländischen Zweigniederlassungen oder in einer österreichischen Landeshauptstadt abgehalten. Das BUWOG-Management hat sich bereits dahingehend geäußert, dass derzeit vorgesehen ist, die Hauptversammlungen auch weiterhin in Wien abzuhalten. 


34. Gibt es Sondervorteile für Vorstands- oder AR-Mitglieder bei der Spaltung?

Für die Vorstandsmitglieder der BUWOG AG ist ein Long Term Incentive-Programm geplant, dessen Bedingungen der Aufsichtsrat nach zu einem Zeitpunkt nach Wirksamwerden der Spaltung festlegen wird. Dem Abschluss-, Restvermögens-, Sacheinlage- oder Spaltungsprüfer werden keine besonderen Vorteile gewährt.


35. Ist auf Geschäftsebene eine vollständige Trennung zwischen BUWOG und Immofinanz erfolgt oder bestehen zwischen den beiden Gesellschaften weiterhin Dienstleistungsverträge?


Die wechselseitigen Leistungsbeziehungen zwischen IMMOFINANZ Group und BUWOG sind bereits vor der Abspaltung nur eingeschränkt gegeben. So ist die BUWOG bereits vor der rechtlichen Verselbständigung in den Bereichen Personal/ Human Resources, Rechnungswesen, Controlling, Finanzierung/ Treasury und Recht eigenständig organisiert. Für die Bereiche Steuern und Interne Revision werden zur Zeit eigenständige Teams aufgebaut. Bis zur Abspaltung ist es das Ziel, auch in diesen Bereichen eigenständig zu sein.
Lediglich in den Bereichen Konsolidierung (hier greift die BUWOG auf Dienstleistungen der IMMOFINANZ Group zurück) und Personalverrechnung (wird durch Mitarbeiter der BUWOG für die IMMOFINANZ Group erbracht) bestehen gegenseitige Leistungsbeziehungen bei zentralen Funktionen. Beabsichtigt ist, dass die gegenseitigen Leistungsbeziehungen im Bereich Konsolidierung kurz- bis mittelfristig aufgelöst werden.


36. Wie hoch sind die Kosten im Zusammenhang mit der Spaltung und dem Listing?

Die Gesellschaft schätzt, dass die Gesamtkosten im Zusammenhang mit der Abspaltung und den Anträgen auf Handelszulassung ungefähr EUR 10 Millionen betragen werden. Kosten im Zusammenhang mit der Abspaltung und den Anträgen auf Handelszulassung werden zu einem großen Teil von der IMMOFINANZ getragen.


37. Ist mit Listing der BUWOG-Aktie ein Verkaufsdruck zu erwarten und wie lange wird dieser dauern?

Es ist davon auszugehen, dass bei einer Abspaltung, bei der sämtliche IMMOFINANZ-Aktionäre Aktien an der BUWOG AG erhalten, ein nicht unwesentlicher Teil der Investoren (zum Beispiel bestimmte Indexfonds) die ihnen zugeteilten Aktien veräußern werden. Dies kann vorbehaltlich gegenläufiger Maßnahmen zumindest kurzfristig den Börsenkurs der BUWOG-Aktien beeinflussen. 

Der Vorstand der BUWOG absolviert im Vorfeld des Listings zahlreiche Roadshow-Termine mit internationalen Investoren.


38. Wie wird sich der Spin-off der BUWOG auf die bestehenden, von der IMMOFINANZ ausgegebenen Wandelanleihen (fällig 2017 und 2018) auswirken?

Mit Wirksamwerden der Abspaltung hat ein Wandelschuldverschreibungsgläubiger bei Ausübung des Wandlungsrechts für die zur Wandlung eingereichten Schuldverschreibungen zusätzlich zu den gemäß der Emissionsbedingungen der IMMOFINANZ-Wandelschuldverschreibungen zu liefernden Lieferaktien gemäß dem zum Stichtag geltenden Wandlungspreis zusätzlich einen Anspruch auf anteilige Lieferung von BUWOG-Aktien pro Lieferaktie, entsprechend jener Anzahl an BUWOG-Aktien, zu der ein Aktionär der IMMOFINANZ AG gemäß dem Zuteilungsverhältnis der Abspaltung in Bezug auf eine IMMOFINANZ-Aktie berechtigt ist.

Das Zuteilungsverhältnis der Abspaltung beträgt 1 (BUWOG-Aktie):20 (IMMOFINANZ-Aktien), sodass nach Wirksamwerden der Anpassung bei Ausübung des Wandlungsrechts pro zu liefernder Lieferaktie ein zusätzlicher Anspruch auf anteilige Lieferung von 0,05 BUWOG-Aktien besteht. 

Detailliertere Informationen dazu im „Gemeinsamen Spaltungsbericht der Vorstände von IMMOFINANZ und BUWOG“, Seite 65 ff http://www.immofinanz.com/files/module/6258/


39. Bei wem bleibt die (neue) Wandelanleihe?

Es ist beabsichtigt, dass die BUWOG vor Wirksamwerden der Abspaltung eine Wandelanleihe mit einem Volumen von EUR 260 bis 310 Mio. begibt, die vollständig von der IMMOFINANZ gezeichnet wird.
Die Mittel der Ausgabe aus dieser Wandelschuldverschreibung werden von der BUWOG für Zwecke der Anschaffungsfinanzierung des deutschen Wohnimmobilienportfolios (rund 18.000 Wohnungen in Norddeutschland) verwendet.

Die IMMOFINANZ plant, diese Wandelanleihe in weiterer Folge am Markt zu platzieren.