von
Stefan Schönauer
 
27.05.2014

IMMOFINANZ - Update zum Verfahren zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses

Unser letztes Blog-Update zum nach wie vor laufenden Verfahren zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses liegt schon einige Zeit zurück (http://blog.immofinanz.com/de/2013/02/28/immofinanz-faq-gibt-es-neues-bei-der-ueberpruefung-des-umtauschverhaeltnisses/). Daher wollen wir das Thema wieder einmal kurz aufgreifen. Viele unserer Aktionäre werden beim Blick ins Depot ja regelmäßig an dieses Verfahren erinnert. „IMMOFINANZ AG/ Anspruch auf eventuelle Nachbesserung des Umtauschverhältnisses“ oder „IMMOEAST AG/Potential Cash Payment“ heißen die jeweiligen Positionen.Was ist zuletzt passiert? Das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses hat im April dieses Jahres einen Sachverständigen bestellt. Dabei handelt es sich um den Wiener Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Hans Bodendorfer.

Dieser wurde vom Gremium mit einem Gutachten zur Plausibilisierung der durchgeführten Bewertungen, die dem Umtauschverhältnis zugrunde gelegt wurden, beauftragt.

Wie auch zuletzt betont, gilt: Leider können wir nicht abschätzen, wie sich der weitere Zeitablauf darstellt, da es Sache des Gerichts ist, die weiteren Schritte zu setzen.

Kurz zur Erinnerung: Die IMMOFINANZ AG wurde gemäß Verschmelzungsvertrag vom 21. Jänner 2010 als übernehmende Gesellschaft mit der IMMOEAST AG als übertragende Gesellschaft verschmolzen. Den ehemaligen Aktionären der IMMOEAST wurden dabei gemäß dem vereinbarten Umtauschverhältnis (drei Aktien der IMMOFINANZ für zwei IMMOEAST-Aktien) insgesamt 567.363.702 Aktien der IMMOFINANZ gewährt.

Sowohl von Aktionären der IMMOFINANZ als auch von ehemaligen Aktionären der IMMOEAST ist in weiterer Folge die nachträgliche gerichtliche Überprüfung des Umtauschverhältnisses beim Handelsgericht Wien beantragt worden (gemäß §§ 225c ff AktG). Ein entsprechendes Verfahren wurde eingeleitet, und die IMMOFINANZ erstattete eine umfassende Stellungnahme zu den Anträgen.