IMMOFINANZ Group-Tochter gewinnt entscheidendes Dragon FX Verfahren

Mag. Sandra Bauer, Head of Corporate Communications - IMMOFINANZ AG Beitrag von Mag. Sandra Bauer, Head of Corporate Communications - IMMOFINANZ AG am 26.01.2012.
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Der oberste Gerichtshof hat in einer lange erwarteten Entscheidung (9 Ob 17/11g) im Verfahren 18 Cg 29/09t des HG Wien zum Anlageprodukt „Dragon FX Garant“ wichtige Rechtsfragen zu Gunsten der ehemaligen Constantia Privatbank AG – nunmehr Aviso Zeta AG – geklärt. 

 
Bis zuletzt hatten Anleger in diesen Verfahren immer wieder argumentiert, dass sie einen Investmentfondsanteil gekauft und eine Schuldverschreibung erhalten hätten. Es liege daher eine Anderslieferung („aliud“) vor. Dieser Argumentation hat der OGH im vorliegenden Fall nun eine klare Absage erteilt.
 
„Diese OGH-Entscheidung ist für uns ein großer Erfolg. Die positive Einschätzung der Aviso Zeta AG wurde dadurch eindeutig bestätigt. Bereits kurz nach Bekanntwerden des Urteils haben mehrere Anlegervertreter aktiv die Gesamtbereinigung aller Dragon FX Fälle vorgeschlagen. Wir sind daher sehr zuversichtlich, dass das Thema Dragon FX Garant bald final zu Gunsten der Aviso Zeta erledigt sein wird“, kommentiert Stefan Frömmel, Vorstand der Aviso Zeta AG, das für das Unternehmen erfreuliche Urteil.
 
Der OGH stellt in seinem Urteil fest, dass die Informationsbroschüre der Aviso Zeta AG Grundlage des Kaufes gewesen sei. Für eine Argumentation, wie sie die Anleger führen, bestehe daher nach Auffassung des OGH „kein Raum". In der Broschüre werde darauf hingewiesen, dass es sich um ein Zertifikat mit Kapitalgarantie handle. Daher bestehe Einvernehmen über den Kaufgegenstand, woran auch eine allfällige Falschbezeichnung nichts ändere. Entscheidend sei, dass im Kaufformular Dragon FX Garant ausgefüllt worden sei. Der OGH konkretisierte und bestätigte damit seine diesbezügliche Entscheidung 9 Ob 17/11g, in der er den aliud-Einwand auch schon verworfen hatte.
 
Außerdem wiederholte der OGH, dass die Aviso Zeta AG in der zitierten Informationsbroschüre auf ein allgemeines Bonitätsrisiko von Lehman Brothers nicht hinzuweisen hatte.
 
Vor dem HG Wien warten insgesamt 500 Verfahren gegen die Aviso Zeta AG mit einem Gesamtstreitwert von 7 Mio. Euro auf den Ausgang dieses Musterverfahrens. Auf Grund der nunmehr ergangenen Entscheidung des OGH ist es sehr wahrscheinlich, dass die restlichen noch anhängigen Dragon FX Garant-Verfahren ebenfalls für die Aviso Zeta AG entschieden werden, nachdem die überwiegende Anzahl von Klägern die Klagen bereits zurückgezogen und die Kosten der Aviso Zeta AG ersetzt hatte.
 
„Wir sind durchaus an einer außergerichtlichen Erledigung der Verfahren interessiert, um die Gerichte nicht unnötig zu belasten und allen Beteiligten Kosten zu sparen. Wir sind überzeugt, dass das auch die gegnerischen Rechtsanwälte so sehen“, so Frömmel weiter.

Über Aviso Zeta AG
Die Aviso Zeta AG, vormals Constantia Privatbank AG, ist die ehemalige externe Managementgesellschaft der Immofinanz AG und seit 2010 eine 100%ige Tochtergesellschaft der IMMOFINANZ Group.
 
Über die IMMOFINANZ Group
Die IMMOFINANZ Group zählt zu den fünf größten, börsenotierten Immobiliengesellschaften in Europa und ist im Leitindex ATX der Wiener Börse gelistet. Seit seiner Gründung im Jahr 1990 hat das Unternehmen ein hochwertiges Immobilienportfolio aufgebaut mit derzeit mehr als 1.600 Bestandsobjekten und einem Buchwert von rund EUR 8,7 Mrd. Das Kerngeschäft der IMMOFINANZ Group umfasst die Akquisition und die Bewirtschaftung von Bestandsimmobilien, die Realisierung von Entwicklungsprojekten und die Verwertung von Objekten. Die IMMOFINANZ Group konzentriert ihre Aktivitäten auf die Segmente Einzelhandel, Büro, Logistik und Wohnen in acht regionalen Kernmärkten: Österreich, Deutschland, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Polen und Russland. Weitere Information: www.immofinanz.com.

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