Tagesordnungspunkt 10 der Hauptversammlung - Wandelanleihen im Ausmaß von EUR 1,2 Milliarden?

Dr. Eduard Zehetner, CEO - IMMOFINANZ AG Beitrag von Dr. Eduard Zehetner, CEO - IMMOFINANZ AG am 12.09.2011.
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 Ein Artikel im Wirtschaftsblatt der Vorwoche hat etwas reißerisch eine Kapitalerhöhung im Ausmaß von EUR 1,2 Milliarden unter Bezugnahme auf den Beschlussvorschlag zu Punkt 10 der Tagesordnung angekündigt.
Diese exorbitante Zahl kommt einfach dadurch zustande, dass die Zahl der maximal zu genehmigenden Aktien (212 Mio. Stück oder 20% des bestehenden Grundkapitals) mit dem NAV multipliziert und aufgerundet wurde. Der Betrag von EUR 1,2 Milliarden ist der Höchstbetrag, für den aufgrund der Ermächtigung Wandelanleihen emittiert werden können.

Dennoch braucht sich kein Aktionär vor einer Verwässerung zu fürchten:
Selbstverständlich ist derzeit keine Ausgabe von neuen Wandelanleihen und daher auch keine korrespondierende bedingte Kapitalerhöhung geplant und auch nicht notwendig, um unser mittelfristiges Ziel, nämlich im Geschäftsjahr 2012/13 EUR 600 Mio. EBITDA, zu erreichen. Was wir aber brauchen, ist ein Vorratsbeschluss der Hauptversammlung für potenzielle Kapitalmaßnahmen. Das haben uns einerseits die Finanzkrise 2008 und gerade auch die letzten Wochen an den internationalen Börsen gelehrt. Bei deren Volatilität und der Unsicherheit der Finanzmärkte ist es einfach erforderlich, entsprechende Optionen zu haben, um sehr rasch handlungsfähig zu sein. Das Fehlen von erforderlichen Genehmigungen kann Unternehmen letztendlich in ihrer Existenz gefährden.

Aber solche Vorratsbeschlüsse über bedingtes Kapital haben auch in Nicht-Krisenzeiten ihre Berechtigung, denn eine entsprechende Genehmigung in der letzten Hauptversammlung hätte uns drei Monate Arbeit erspart, wir hätten die zurückgekauften Aktien schon längst einziehen können und ein neues Aktienrückkaufprogramm starten können!

Für eine vorsichtige Planung ist es nicht ausreichend, nur das bedingte Kapital aus dem Punkt 9 der Tagesordnung genehmigt zu bekommen, denn dieser zielt nur auf das Freispielen der Eigenen Aktien als "Underlying" der Wandelanleihe 2018 ab. Wenn der Tagesordnungspunkt 10 nicht die notwendige 3/4 Mehrheit erhält, dann müssten die Eigenen Aktien als "Reservewährung" unter anderem für Krisenzeiten bestehen bleiben. Daraus würde wiederum folgen, dass ein neues Aktienrückkaufprogramm nicht gestartet werden könnte.

Positiv ist, dass die Abstimmungsdienstleister signalisiert haben, die Zustimmung zu den Beschlussvorschlägen der Tagesordnungspunkte 9-11 zu empfehlen. Eine Genehmigung dieser Anträge ist also wahrscheinlich. Daher appelliere ich an alle Aktionärinnen und Aktionäre, den Vorstand bei diesen Beschlussvorschlägen zu unterstützen.

Auf Wiedersehen bei der Hauptversammlung am 28. September,
Ihr
Dr. Eduard Zehetner

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