IMMOFINANZ Group verkauft Büro- und Geschäftsgebäude in Simmering an HIH Global Invest GmbH
Beitrag von Mag. Sandra Bauer, Head of Corporate Communications - IMMOFINANZ AG am 30.05.2011.
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Reflexionen zur Causa "Niedermeyer"
Beitrag von Dr. Eduard Zehetner, CEO - IMMOFINANZ AG am 22.05.2011.
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Es ist Sonntag Nachmittag und ich habe Zeit, die Ereignisse der letzten Woche zu reflektieren. Neben einigen wesentlichen Erfolgen, etwa dem profitablen Verkauf der Beteiligung an "My Place - Self Storage" und einigen Immobilienverkäufen, über die noch zu berichten sein wird, stach auch ein - wie von vielen Kommentatoren betont - angeblich negatives Ereignis heraus, nämlich die Entscheidung des OGH zur Causa "Niedermeyer". Kommentare wie "Sensationell - IMMOFINANZ kann geklagt werden", womit laut Zeitungsberichten vor allem RA Mag. Michael Poduschka für Klienten warb (warum?), und ähnliches war zu lesen.
Nun, dass die IMMOFINANZ geklagt werden kann, war nie bestritten, warum und wie aussichtsreich das jeweils ist und welche Kosten damit verbunden sind, muss sich jeder einzelne Kläger selbst überlegen.
Jedenfalls gilt auch in diesem Fall: "Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben".
An der Entscheidung des OGH war gar nichts sensationell, sondern Herr Niedermeyer samt Privatstiftung und seine Anwaltskanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz haben gnädigerweise vom OGH die Erlaubnis bekommen, ihre schlecht formulierte Klage zu verbessern: "Im fortgesetzten Verfahren .... werden daher zunächst die aufgezeigten Unzulänglichkeiten des Klagsvorbringens und der Klagebegehren zu erörtern sein. Der Klägerin wird Gelegenheit zur Sanierung zu geben sein. Erst nach deren Erfolg werden die notwendigen Beweise unter Berücksichtigung des wechselseitigen Vorbringens aufzunehmen sein." (7 Ob 77/10i - für alle nichtjuristisch Gebildeten -dieser Code bezeichnet die gegenständliche OGH Entscheidung). Damit steht die Klage nach zweieinhalb Jahren wieder an ihrem Startpunkt - wahrlich, Erfolge sehen anders aus! Jeder, der einmal "Mensch, ärgere dich nicht!" gespielt hat, weiß das.
Dies bedeutet nun für Christian Niedermeyer, seine Privatstiftung samt ihren Vorständen und für seine Anwälte ein umfangreiches und - für die Privatstiftung - kostenintensives und im Endresultat vergebliches Arbeitsprogramm, hat doch der OGH in seiner Entscheidung die Beweislast vollständig auf seiten des Klägers platziert und sehr strenge Anforderungen an die "Kausalität" des angeblichen Schadens formuliert: "Grundsätzlich hat der Geschädigte nicht nur den Eintritt des behaupteten Schadens und dessen Höhe, sondern auch den Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten des Schädigers und dem Schadenseintritt zu behaupten und zu beweisen ..... Es ist vielmehr an der Klägerin gelegen, zur Begründung ihres auf den ungekürzten Erwerbspreis gerichteten Ersatzbegehrens entweder konkret zu behaupten, dass und aus welchen Gründen sie bei korrekter Information keine andere Veranlagung vorgenommen hätte, oder substantiiert vorzubringen, dass und warum sie mit welcher hypothetischen Alternativveranlagung keine Kursverluste erlitten hätte." (7 Ob 77/10i).
Daraus und vor dem Hintergrund der Tatsache, dass viele der Behauptungen des bisherigen Klagsvorbringens (Nichtwissen bzw. Nichtdarstellung im Prospekt) durch einen Blick in die zum Zeitpunkt der klagsrelevanten Kapitalerhöhungen veröffentlichten Prospekte und Jahresabschlüsse widerlegt werden können, fühlen wir uns sehr sicher,
das Verfahren und alle ähnlich gelagerten Fälle zu gewinnen, egal ob man jetzt meint, dass das Thema der Einlagenrückgewähr abschließend zu Ungunsten der bestehenden IMMOFINANZ-Aktionäre entschieden wurde oder nicht (wir meinen, dass dazu noch nicht alle juristischen Argumente vorgebracht und ausgetauscht wurden).
Die Grundthese der Kläger - "Prospektirrtum resp. -täuschung" - ist falsch, und das werden wir in den Verfahren beweisen, besser - siehe oben : das Gegenteil wird uns nicht bewiesen werden können!
Des weiteren ist eine andere Grundthese der Käger falsch, nämlich jene der "Eigenen Aktien". Die Spekulationen der Constantia Privatbank und ihrer Tochtergesellschaften mit IE-und IF-Aktien begründeten nie "Eigene Aktien" von IE und IF, die daher auch in den Prospekten nicht verschwiegen werden konnten. Von dieser Irrmeinung hat sich auch die Constantia Packaging B.V. in den Verhandlungen zum sog. "IBAG-Bond" - trotz eines ungeheuren Aufgebots an einschlägigen Juristen - verabschieden müssen.
Selbstverständlich waren die Einnahmen aus den Kapitalerhöhungen 2006 und 2007 für Immobilienankäufe vorgesehen und wurden als Eigenkapital auch in einem Ausmass verbraucht und kommittiert, der zu meinem Amtsantritt im November 2008 in einer Pipeline von Entwicklungsprojekten im Ausmass von EUR 6,9 Milliarden (die Zahl wurde von mehreren externen Experten überprüft) resultierte. All das hätte mit dem Geld der letzten Kapitalerhöhung (EUR 2,8 Milliarden) nicht finanziert werden können, weil das
a) eine einfache arithmetische Operation erhellt (2,8 weniger 6,9 = -ceteris paribus - Pleite ) und
b) spätestens ab dem Lehmann-Zusammenbruch kein Fremdkapital mehr für Developments zu bekommen war.
Wahr ist also nicht, dass vom früheren Management zuwenig in Immobilien investiert wurde, sondern zuviel, was die Unternehmensgruppe an den Rand der Illiquidität brachte und nur durch ausserordentlich radikale Massnahmen des neuen Managements repariert werden konnte.
Diese hypertrophe Investitionstätigkeit in 2006, 2007 und auch noch 2008 haben nicht nur IMMOFINANZ und IMMOEAST sondern auch viele Mitbewerber (IMMO-AG´s, Fonds usw.) betrieben, was ja letztlich zur Immobilienblase und dem Preisverfall in den Bewertungen geführt hat. Es ist mittlerweile allgemein gesicherter Wissensstand, dass in diesen Jahren wesentlich mehr Geld auf der Suche nach Investitionsmöglichkeiten in Immobilien unterwegs war, als mit einigem Hausverstand auch nur halbwegs ökonomisch sinnvoll platzierbar war.
Herr Niedermeyer und seine Privatstiftung werden zudem erklären müssen, wieviel sie durch zwischenzeitliche Aktienverkäufe an Gewinnen erwirtschaftet haben, bzw. warum sie nach dem Einbringen ihrer Klage weiter in IMMOEAST bzw IMMOFINANZ investiert haben, wie mir Herr Niedermeyer in einem längeren Gespräch am 26.11.2009 im Rahmen eines gesellschaftlichen Ereignisses erklärt hat. Bei der Gelegenheit hat er mir auch angeboten, seine noch verbliebenen IMMOEAST-Aktien zu EUR 5 zu übernehmen, was ich aus rechtlichen und grundsätzlichen Überlegungen abgelehnt habe. Wenn ich aber davon ausgehe, dass der Herr Niedermeyer als ehemaliger Kaufmann mit diesem Angebot sicher keinen Verlust machen wollte, so hat er wahrscheinlich mit einem heute gültigen, impliziten IE-Kurs von 4,67 (=3,111*3/2) schon Break Even
gemacht! Ich freue mich auf entsprechende Erklärungen in seinem Lieblingsforum "Börseexpress".
Wir werden gegen all diese Klagen jedenfalls weiter mit allen Mitteln kämpfen, um alle bestehenden IMMOFINANZ- und ehemaligen IMMOEAST-Aktionäre vor ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen zu bewahren, weil es ja nicht so sein kann, dass Aktionäre, die keine solchen (mehr) sein wollen, von anderen, die Aktionäre sein und bleiben wollen, für die Auswirkungen der allgemeinen Finanz- und Immobilienkrise entschädigt werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Eduard Zehetner
Nun, dass die IMMOFINANZ geklagt werden kann, war nie bestritten, warum und wie aussichtsreich das jeweils ist und welche Kosten damit verbunden sind, muss sich jeder einzelne Kläger selbst überlegen.
Jedenfalls gilt auch in diesem Fall: "Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben".
An der Entscheidung des OGH war gar nichts sensationell, sondern Herr Niedermeyer samt Privatstiftung und seine Anwaltskanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz haben gnädigerweise vom OGH die Erlaubnis bekommen, ihre schlecht formulierte Klage zu verbessern: "Im fortgesetzten Verfahren .... werden daher zunächst die aufgezeigten Unzulänglichkeiten des Klagsvorbringens und der Klagebegehren zu erörtern sein. Der Klägerin wird Gelegenheit zur Sanierung zu geben sein. Erst nach deren Erfolg werden die notwendigen Beweise unter Berücksichtigung des wechselseitigen Vorbringens aufzunehmen sein." (7 Ob 77/10i - für alle nichtjuristisch Gebildeten -dieser Code bezeichnet die gegenständliche OGH Entscheidung). Damit steht die Klage nach zweieinhalb Jahren wieder an ihrem Startpunkt - wahrlich, Erfolge sehen anders aus! Jeder, der einmal "Mensch, ärgere dich nicht!" gespielt hat, weiß das.
Dies bedeutet nun für Christian Niedermeyer, seine Privatstiftung samt ihren Vorständen und für seine Anwälte ein umfangreiches und - für die Privatstiftung - kostenintensives und im Endresultat vergebliches Arbeitsprogramm, hat doch der OGH in seiner Entscheidung die Beweislast vollständig auf seiten des Klägers platziert und sehr strenge Anforderungen an die "Kausalität" des angeblichen Schadens formuliert: "Grundsätzlich hat der Geschädigte nicht nur den Eintritt des behaupteten Schadens und dessen Höhe, sondern auch den Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten des Schädigers und dem Schadenseintritt zu behaupten und zu beweisen ..... Es ist vielmehr an der Klägerin gelegen, zur Begründung ihres auf den ungekürzten Erwerbspreis gerichteten Ersatzbegehrens entweder konkret zu behaupten, dass und aus welchen Gründen sie bei korrekter Information keine andere Veranlagung vorgenommen hätte, oder substantiiert vorzubringen, dass und warum sie mit welcher hypothetischen Alternativveranlagung keine Kursverluste erlitten hätte." (7 Ob 77/10i).
Daraus und vor dem Hintergrund der Tatsache, dass viele der Behauptungen des bisherigen Klagsvorbringens (Nichtwissen bzw. Nichtdarstellung im Prospekt) durch einen Blick in die zum Zeitpunkt der klagsrelevanten Kapitalerhöhungen veröffentlichten Prospekte und Jahresabschlüsse widerlegt werden können, fühlen wir uns sehr sicher,
das Verfahren und alle ähnlich gelagerten Fälle zu gewinnen, egal ob man jetzt meint, dass das Thema der Einlagenrückgewähr abschließend zu Ungunsten der bestehenden IMMOFINANZ-Aktionäre entschieden wurde oder nicht (wir meinen, dass dazu noch nicht alle juristischen Argumente vorgebracht und ausgetauscht wurden).
Die Grundthese der Kläger - "Prospektirrtum resp. -täuschung" - ist falsch, und das werden wir in den Verfahren beweisen, besser - siehe oben : das Gegenteil wird uns nicht bewiesen werden können!
Des weiteren ist eine andere Grundthese der Käger falsch, nämlich jene der "Eigenen Aktien". Die Spekulationen der Constantia Privatbank und ihrer Tochtergesellschaften mit IE-und IF-Aktien begründeten nie "Eigene Aktien" von IE und IF, die daher auch in den Prospekten nicht verschwiegen werden konnten. Von dieser Irrmeinung hat sich auch die Constantia Packaging B.V. in den Verhandlungen zum sog. "IBAG-Bond" - trotz eines ungeheuren Aufgebots an einschlägigen Juristen - verabschieden müssen.
Selbstverständlich waren die Einnahmen aus den Kapitalerhöhungen 2006 und 2007 für Immobilienankäufe vorgesehen und wurden als Eigenkapital auch in einem Ausmass verbraucht und kommittiert, der zu meinem Amtsantritt im November 2008 in einer Pipeline von Entwicklungsprojekten im Ausmass von EUR 6,9 Milliarden (die Zahl wurde von mehreren externen Experten überprüft) resultierte. All das hätte mit dem Geld der letzten Kapitalerhöhung (EUR 2,8 Milliarden) nicht finanziert werden können, weil das
a) eine einfache arithmetische Operation erhellt (2,8 weniger 6,9 = -ceteris paribus - Pleite ) und
b) spätestens ab dem Lehmann-Zusammenbruch kein Fremdkapital mehr für Developments zu bekommen war.
Wahr ist also nicht, dass vom früheren Management zuwenig in Immobilien investiert wurde, sondern zuviel, was die Unternehmensgruppe an den Rand der Illiquidität brachte und nur durch ausserordentlich radikale Massnahmen des neuen Managements repariert werden konnte.
Diese hypertrophe Investitionstätigkeit in 2006, 2007 und auch noch 2008 haben nicht nur IMMOFINANZ und IMMOEAST sondern auch viele Mitbewerber (IMMO-AG´s, Fonds usw.) betrieben, was ja letztlich zur Immobilienblase und dem Preisverfall in den Bewertungen geführt hat. Es ist mittlerweile allgemein gesicherter Wissensstand, dass in diesen Jahren wesentlich mehr Geld auf der Suche nach Investitionsmöglichkeiten in Immobilien unterwegs war, als mit einigem Hausverstand auch nur halbwegs ökonomisch sinnvoll platzierbar war.
Herr Niedermeyer und seine Privatstiftung werden zudem erklären müssen, wieviel sie durch zwischenzeitliche Aktienverkäufe an Gewinnen erwirtschaftet haben, bzw. warum sie nach dem Einbringen ihrer Klage weiter in IMMOEAST bzw IMMOFINANZ investiert haben, wie mir Herr Niedermeyer in einem längeren Gespräch am 26.11.2009 im Rahmen eines gesellschaftlichen Ereignisses erklärt hat. Bei der Gelegenheit hat er mir auch angeboten, seine noch verbliebenen IMMOEAST-Aktien zu EUR 5 zu übernehmen, was ich aus rechtlichen und grundsätzlichen Überlegungen abgelehnt habe. Wenn ich aber davon ausgehe, dass der Herr Niedermeyer als ehemaliger Kaufmann mit diesem Angebot sicher keinen Verlust machen wollte, so hat er wahrscheinlich mit einem heute gültigen, impliziten IE-Kurs von 4,67 (=3,111*3/2) schon Break Even
gemacht! Ich freue mich auf entsprechende Erklärungen in seinem Lieblingsforum "Börseexpress".
Wir werden gegen all diese Klagen jedenfalls weiter mit allen Mitteln kämpfen, um alle bestehenden IMMOFINANZ- und ehemaligen IMMOEAST-Aktionäre vor ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen zu bewahren, weil es ja nicht so sein kann, dass Aktionäre, die keine solchen (mehr) sein wollen, von anderen, die Aktionäre sein und bleiben wollen, für die Auswirkungen der allgemeinen Finanz- und Immobilienkrise entschädigt werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Eduard Zehetner
IMMOFINANZ verkauft den 30%-Anteil an „MyPlace-SelfStorage“
Beitrag von Mag. Sandra Bauer, Head of Corporate Communications - IMMOFINANZ AG am 18.05.2011.
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